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06.11.2008 - Liebhaberei bei Vermietung
www.steuerberater.at - Link

Es gibt die kleine und große Vermietung. Kleine Vermietung: maximal zwei Wohnungen in einem Mietshaus, bei Eigentumswohnungen immer kleine Vermietung.

 

Die kleine Vermietung ist dann Liebhaberei, wenn innerhalb von 20 Jahren (große Vermie­tung: 25 Jahre) kein Gesamtgewinn erzielt wird (Prognoserechnung notwendig). In Zweifels­fällen werden die Steuern nur vorläufig festgesetzt.

 

Wird vor Erreichen des Endes des Prognosezeitraumes die Vermietungstätigkeit eingestellt, liegt Liebhaberei vor, außer der Grund für die Beendigung war ein unvorhersehbares Ereignis. Bei einer sonstigen änderung in der Bewirtschaftung (zB vorzeitige Kreditrückzahlung), wird bis dorthin ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum angenommen. Die Zeit nach der ände­rung ist dann ein neuer Beurteilungszeitraum.

 

Unser Tipp: Stellen Sie schon vor Kreditaufnahme eine entsprechende Planungsrechnung auf!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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