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www.steuerberater.at - Tipps und Tricks

22.11.2006 - Zinsen beim Finanzamt
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Weiters macht es einen Unterschied, ob es sich um Zinsen für allgemeine Steuernachzahlungen (Anspruchszinsen), Zinsen im Zusammenhang mit Stundungen oder Ratenzahlungen (Stundungszinsen) oder um Zinsen im Zusammenhang mit Berufungen (Aussetzungszinsen) handelt. Anspruchszinsen: Diese fallen für Nachzahlungen von Einkommen- oder Körperschaftsteuer an und beginnen jeweils mit 1. Oktober des Folgejahres zu laufen. Der derzeitige Zinssatz beträgt 4,67 % pa Wenn Sie also eine Steuernachzahlung für 2005 erwarten, können Sie Zinsen vermeiden, wenn Sie jetzt freiwillig eine Steuerakontierung leisten. Auch Steuerguthaben werden verzinst. Die Zinsenerträge sind steuerfrei, Zinsenaufwendungen sind analog dazu nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Stundungszinsen: Stundungen oder Ratenzahlungen beim Finanzamt sind besonders teuer. Der aktuelle Zinssatz beträgt satte 7,17 % pa. Aussetzungszinsen: Erhebt man gegen einen Steuerbescheid eine Berufung, kann man beantragen, dass man den Betrag, den man sich durch die Berufung erkämpfen will, zumindest vorläufig nicht zahlen muss. Verliert man die Berufung, werden 4,67 % Zinsen pa fällig! Kurz zusammengefasst: Kredite beim Finanzamt sind meist teure Kredite!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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