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Verfasst von: Tom Frogger am 20.06.2007 10:08
 


THEMA:  Steuern und Gewerbeberechtigung!?!
Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht kann mir jemand von ihnen helfen... Ich arbeite geringfügig um 240,- im monat (2840,- p.a.) und habe jetzt begonnen nebenbei als eventfotograf zu arbeiten wo ich Honorarnoten schreiben muss und ca. 100 Euro monatlich verdiene.... Wie schauts das mit der ESt aus bzw mit der Sozialversicherungsbeiträgen? Es müsste doch alles unter den jeweiligen freigrenzen liegen oder? Ist Eventfotografie ein "freies Gewerbe" oder braucht man dafür keinen Gewerbeschein? lg
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2007 10:08
 


THEMA:  Re: Steuern und Gewerbeberechtigung!?!
Eventfotographie: ich denke, dass das unter den Pressefotographen fällt? Das ist ein Gewerbeschein. Bei gewerblichen Einkünften können noch die Ausgaben abgezogen werden (Betriebskostenpauschale) und der Gewinn wird der Sozialversicherung und der ESt unterworfen. Wenn sie unter einem Gewinn von € 730,-- liegen, entfällt damit die Meldung. Wenn Sie einen Gewerbeschein lösen, müssen sie aber innerhalb von 30 Tagen an die Finanz und die SV eine Meldung abgeben (bitte bei SV aber gleich einen Befreiungsantrag stellen -gringens Einkommen, kein Leistungsbezug). Mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2007 10:08
 


THEMA:  Re: Steuern und Gewerbeberechtigung!?!
.... und als erstes würde ich die WKO-Bezirksstelle aufsuchen. Wenn Sie einen Gewerbeschein lösen, können sie eventuell (sehr wahrscheinlich) die NEUFÖG in Anspruch nehmen und sparen sich die Kosten für den Gewerbeschein. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.06.2007 10:08
 


THEMA:  Re: Steuern und Gewerbeberechtigung!?!
Bis zu einer jährlichen Einkommenshöhe von € 10.900 fällt keine Einkommensteuer an.
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