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Verfasst von: Johann am 06.01.2004 10:34
 


THEMA:  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Ich habe mich vor etwa 2 Monaten selbstständig gemacht, führe einen Bankordner, einen Kassaordner sowie einen Eingangsrechnungs- und Ausgangsrechnungsordner. Derzeit arbeite ich an der Aufstellung meiner Einnahmen/Ausgaben. Nun stellt sich mir folgende Frage (und ich hoffe, dieses Forum hilft mir bei der Beantwortung): Bsp: Ich kaufe Druckerpapier beim Diskonter, zahle bar und lege den Beleg mit fortlaufender Nr. "K1" im Kassaausgangsbuch ab. Das nächste Mal kaufe ich das Druckerpapier beim Großhändler, zahle auch in diesem Fall bar und erhalte eine personalisierte Eingangsrechnung, die ich ebenso im Kassaausgang unter "K2" ablege. Jetzt meine Frage: Muss ich eine Kopie der Eingangsrechnung unter "ER1" nun auch zusätzlich noch im Eingangsrechnungsordner ablegen??? Oder wie muss ich sonst korrekterweise vorgehen? mfg Johann
Verfasst von: J. Rapp am 06.01.2004 10:34
 


THEMA:  Re: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Als Einnahmen/Ausgabenrechner müssen Sie nur die tatsächlichen Zahlungen (egal ob bar oder über Bank) aufzeichnen. Ein Eingangs- und Ausgangsrechnungsordner ist für die Steueraufzeichnungen nicht erforderlich.
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