Verfasst von:
Peter Hartmann am
22.04.2007 15:50
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THEMA: Belege elektronisch speichern? |
Hallo!
Wie weit ist die elektronische Speicherung von Buchhaltungsbelegen erlaubt bzw. muss ich die Originalbelege behalten wenn ich die Belege einscanne und als PDF (wiederherstellbar und nicht änderbar speichere?
Danke
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
22.04.2007 15:50
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THEMA: Re: Belege elektronisch speichern? |
... Sie müssen die Originalbelege aufbewahren.
Wenn Sie elektronische Rechnungen bekommen (die müssen aber digital signiert sein) dann sind das die Originale und sie müssen diese inkl. der Prüfung der Signatur elektronsich aufbewahren.
Nur den Scan als PDF auf zu bewahren ohne Originalbeleg ist sehr riskant, da noch nicht ausjudiziert. Als PDF OHNE Dokumentenmanagement halte ich es so und so für nicht durchführbar, da ja auch PDFs verändert werden können.
Im Moment würde ich zu einer Aufbewahrung auch der Originale dringend raten, wenn Sie diese auch am Papierweg erhalten haben.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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