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Verfasst von: expat am 19.04.2007 15:46
 


THEMA:  Erlebensversicherung gegen Einmalerlag
Meines Wissens sind die Erträge aus solchen Versicherungen ab 10J Laufzeit in Österreich ESt- und KESt-frei, auf die Einmalprämie ist aber 4% Versicherungssteuer zu zahlen. Ich habe meinen Wohnsitz zur Zeit nicht in Österreich sondern in Frankreich, wo diese Sparform ("assurance vie") ebenfalls steuerlich vorteilhaft behandelt wird: Es fällt hier keine Versicherungssteuer auf die Prämie an, dafür wird der Ertrag ab 8 Jahren Laufzeit mit 7.5% endbesteuert. Schliesse ich nun eine solche Versicherung in Frankreich ab, und kehre vor Ablauf des Vertrages nach Österreich zurück, wie wird dann die Auszahlung versteuert (angenommen 10J Laufzeit)? Muss ich die Versicherungssteuer nachträglich entrichten? Oder bleibt es bei den 7.5% für den französischen Fiskus?
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