Da ich zurzeit noch in Karenz bin aber jedoch ab 1.Juni wieder berufstätig bin und dafür einen PC benötige möchte ich mir nun einen PC kaufen.
Ist dieser PC trotzdem absetzbar obwohl das Rechnungsdatum vor dem Arbeitsbeginn liegt?
Bitte um Info.
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.04.2007 17:24