Verfasst von:
Anna am
15.04.2007 16:37
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THEMA: zwei Geringfügigkeitsjobs |
Hallo,
ich bin Studentin und habe zwei Nebenjobs (einmal ca. 300 im Monat und einmal ca. 150 im Monat).
Da ich separat gesehen für keinen meiner Jobs in die Sozialversicherung einzahlen muss (zwei mal unselbstständig, zwei mal geringfügig), muss ich dann mit einer Nachzahlung von Seiten der Sozialversicherung rechnen? Wenn ja, muss ich nur die Differenz zwischen meinem Einkommen und der Geringfügigkeitsgrenze mit Soz.vers. "belasten" oder werde ich mit den vollen ca. 450 Soz.vers.pflichtig? Kann man das irgendwie legal umgehen (Schlupfloch)und ist die GKK der richtige Ansprechpartner?
Herzlichen Dank
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
15.04.2007 16:37
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