Verfasst von:
karlschwab am
29.12.2003 13:28
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THEMA: Nachtzuschläge |
Hallo!
Ich arbeite teilweise in der Nacht.
Der Freibetrag für Nachtzuschläge beträgt meines
Wissens 56,00 Euro.
Nun habe ich eine Frage:
Mine zuschläge fallen in der Nacht weit höher aus als
der Freibetrag.
Wenn ich z.B: 1000,00 Euro Nachtzuschläge im Monat
bekomme, wieviel Steuer zahle ich für die restlichen
440,00 Euro oder wieviel % werden mir abgezogen?
Mfg
Charly |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.12.2003 13:28
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THEMA: Re: Nachtzuschläge |
Die nicht steuerbefreiten Zuschläge weden nach dem Tarif besteuert, das bedeutet, zum selben Steuersatz wie Ihr normales Gehalt. |
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