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Verfasst von: karlschwab am 29.12.2003 13:28
 


THEMA:  Nachtzuschläge
Hallo! Ich arbeite teilweise in der Nacht. Der Freibetrag für Nachtzuschläge beträgt meines Wissens 56,00 Euro. Nun habe ich eine Frage: Mine zuschläge fallen in der Nacht weit höher aus als der Freibetrag. Wenn ich z.B: 1000,00 Euro Nachtzuschläge im Monat bekomme, wieviel Steuer zahle ich für die restlichen 440,00 Euro oder wieviel % werden mir abgezogen? Mfg Charly
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.12.2003 13:28
 


THEMA:  Re: Nachtzuschläge
Die nicht steuerbefreiten Zuschläge weden nach dem Tarif besteuert, das bedeutet, zum selben Steuersatz wie Ihr normales Gehalt.
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