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Verfasst von: Christina am 14.04.2007 15:16
 


THEMA:  Schenkung/Hochzeit
Hallo, ich werde in einigen Monaten heiraten und habe zu diesem Anlass von meinen Eltern 15000 Euro bekommen. Da es die Schenkungssteuer ja (noch) gibt, würde mich interessieren, ob dafür Steuern zu entrichten sind. Ich habe einmal gehört, dass die Mitgift einer Hochzeit eine Ausnahme darstellt, aber gilt das auch für derart hohe Beträge? Gibt es nicht irgendwelche Grenzen bezüglich der Höhe der Mitgift? Wenn nicht, könnte ja jeder ein vorzeitiges Erbe als Mitgift tarnen...
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 14.04.2007 15:16
 


THEMA:  Re: Schenkung/Hochzeit
Die Mitgift (Ausstattung oder Heiratsgut), die Eltern ihren Kindern zur Hochzeit für den ersten gemeinsamen Haushalt mitgeben, gilt nicht als Schenkung und ist daher steuerfrei. Als Mitgift kommen Bargeld, Grundstücke und alle anderen wertvollen Sachen in Frage. Die Übergabe muss aber spätestens zwei Jahre nach der Hochzeit erfolgen. Und zur Tarnung der vorgezogenen Erbschaft - wenn sich das natürlich mit der ersten Ehe trifft .... Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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