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Verfasst von: Silvia Wimmer am 07.04.2007 13:19
 


THEMA:  Wohnraumschaffung - Sonderkosten
Hallo ich habe eine Frage zu den absetzbaren Kosten der Wonraumschaffung - sind diese auf 2920 EURO jährlich tatsächlich begrenzt ? Was macht man wenn Tilgung und Zinsen diesen Betrag jährlich deutlich übersteigen kann man diese Kosten auf meherer Jahre aufteilen - wenn ja wie macht man das ? Kosten für Grundbucheintragung und 3,5% Steuer auch abseztbar - diese Beträge sind zumeist auch viel höher - wie geht man hier am besten vor ? vielen dank Silvia
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 07.04.2007 13:19
 


THEMA:  Re: Wohnraumschaffung - Sonderkosten
Bei Alleinverdienern der doppelte Betrag. Der Kredit sollte viele Jahre laufen, dann haben Sie niedriger Raten.
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