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Verfasst von: Heinz Karsten am 02.12.2003 16:01
 


THEMA:  Aussergew.Belastungen-Freibetrag Heilbehandlung
Guten Tag, Ich habe am 30.10.03 v.Bundessozialamt einen Behindertenpass 50 v.H.zuerkannt erhalten.Mein diesebzgl.Antrag wurde am 27.5.03 gestellt. Meine Frage wäre, gilt der Freibetrag lt.§ 35 Abs.3 ESTG 1988 € 243,-- für 2003 aliquot und ab wann aliquot ? Es werden keine pflegebed.Geldleistungen bezogen. Weiters nehme ich im Zusammenhang mit meiner Behinderung ab Dezember d.J. physik.Therapien in Anspruch. Meine Frage lautet. ist der von mir zu leistende Selbstkostenbetrag = (Differenzb. Honorar f. Heilbehandlung abzg. Krankenkassenzuschuss) als zusätzliche aussergew.Belastung abzusetzen ? und gleichzeitig zu diesem Heiltherapiezweck auch die Fahrten bei Verwendung des familieneig. KFZ in der Höhe de.amtl.KM-Geldes ? Mit bestem Dank, Heinz Karsten
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