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Verfasst von: Raphaela am 20.03.2007 17:01
 


THEMA:  Einkommensgrenzen
Hallo! habe einige fragen 1) oft wird angeführt bsp.: € 341,16 monatlich, heisst das, Ich kann auch 1 mal im Jahr eine Honorarnote über den Betrag*12 austellen und die Summe darf im Durchschnitt nicht mehr als € 341,16 ergeben??? 2) Gibt es bei Honorarnoten Grenzen was den Betrag angeht? 3) Kann eine Firma von privat eine Honorarnote bekommen (Beispiel: Flyerverteilen 1-3 mal pro Monat) 4) Habe gehört, dass wenn eine Firma von privat regelmässig eine Honorarnote bekommt, dies bei der Krankenkasse als Dienstverhältnis gilt, was dann meldepflichtig wäre, stimmt das oder kann ich als privat jedes Monat eine Honorarnote an eine Firma stellen? Bitte um Antwort, wäre sehr wichtig!! Mit freundlichen Grüßen!
Verfasst von: Raphaela am 20.03.2007 17:01
 


THEMA:  Re: Einkommensgrenzen
Mir ist noch etwas eingefallen: Zum Beispiel von oben, Flyerverteilen : Muss irgendein Vertrag ausgestellt werden, wenn ich als privat hie und da für eine Firma Flyer verteile? Mich interessiert ob sich irgendwelche Pflichten für mich oder den Auftraggeber daraus ergeben??!!
Verfasst von: Raphaela am 20.03.2007 17:01
 


THEMA:  Re: Einkommensgrenzen
nochwas, ich weiss langsam wirds lästig :) Wenn ich dann als privat eine Honorarnote schreibe, muss ich trotzdem eine laufende Nummer angeben??
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.03.2007 17:01
 


THEMA:  Re: Einkommensgrenzen
1.)Wenn Sie als Selbständige arbeiten, können Sie auch 1x im Jahr ein HN legen. 2.)nein 3.)ja 4.)es ist leicht möglich, dass die Sozialvers. ein Dienstverhältnis unterstellt.
Verfasst von: Raphaela am 20.03.2007 17:01
 


THEMA:  Re: Einkommensgrenzen
Das heisst also, wenn ich als "nichtstuer" (Student) hie und da arbeite, kann ich meine Honorarnoten nicht 1x im Jahr als Gesamtbertrag schreiben sondern muss quasi pro "Auftrag" eine schreiben? und muss ich dann trotzdem eine laufende Nummer angeben? Zum Dienstverhältnis: Unter welchen Umständen gilt es denn dann als eines??
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