Hallo,
ich bin dzt. in Karenz und beziehe Kinderbetreuungsgeld. Die Karenz endet mit Mitte September 2007. Bis dahin möchte ich ab Ende März als freie DN bei meinem "alten" Dienstgeber (DG) einsteigen - für wenige Wochenstunden innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Meine Fragen dazu:
- ist dafür eine Gewerbeanmeldung notwendig (Wirtschaftskammer) - lt. AK nicht, lt. DG schon?
- wenn ja, welche Gebühren fallen dafür an
- wo sonst muss ich das melden (GKK, FA?)
- welche Fristen muss ich für die Meldungen beachten
- welche Abgaben muss ich einrechnen, damit ich weiß, was unterm Strich für mich überbleiben würde
Vielen Dank für ihre Hilfe
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