Verfasst von:
Christian am
10.03.2007 20:07
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THEMA: Besteuerung Sonderzahlung |
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu folgender Situation: Ich habe soeben eine Diplomarbeit geschrieben und war nun zu dieser Zeit geringfügig beschäftigt. Nun, mit Abschluss meiner Arbeit, erhalte ich noch eine zusätzliche "Erfolgsprämie" von 700 €. Die Firma hat gemeint, dass eine Sonderauszahlung bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich sei. Ist es möglich bzw. zu empfehlen, für ein Monat (März) einen Werkvertrag (Werk=Diplomarbeit) zu machen und über diesen die 700 Euro auszubezahlen?
Wie wird dieser Betrag in diesem Fall besteuert (im April beginne ich voll zu arbeiten...)?
Ich wäre für eine Rückmeldung bzw. Tipps zu weiteren Möglichkeiten dankbar!
mfg,
Christian
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.03.2007 20:07
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THEMA: Re: Besteuerung Sonderzahlung |
Alles was Sie vor dem Beginn Ihres Dienstverhältnisses verdienen, wird in der Steuererklärung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dazugerechnet und zum Tarif versteuert.
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