Wenn ich ein Gewerbe beispielsweise erst mit 1.5.2007 anmelde und für diese Tätigkeit ein Notebook bereits davor, also z. B. am 15.4.2007 kaufe/lease, ist dieses dann für meine E/A - Rechnung genauso als Anlagegut abschreibbar?
Oder laufe ich dann Gefahr mir dieses als Privatperson angeschafft zu haben?
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