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Verfasst von: Peter Wöckinger D.I am 20.11.2003 08:05
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei vorz. Mutterschutz
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frau wurde im September 2001 schwanger und wurde aus medizinischen Gründen in vorzeitigen Mutterschut geschickt. Sie erhielt somit mehr oder weniger ihr normales Gehalt ( summenmäßig ). Dieses Einkommen ( ich habe keine Ahnung ob dies ein normales Einkommen ist ) erhielt sie bis 3 Monate nach der Geburt ( Aufgrund einer Frühgeburt um 1 Monat länder als normal ) - bis 09/2002. Ab September bezieht sie Kindergeld. Meine Frage: Machte se einen Sinn für diese beiden Jahre eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Können Werbungskosten ( für die Mutterschutz- und Kindergeldzeit vermutlöich schwierig ) sowie Sonderausgaben normal geltend gemacht werden. mfg Wöckinger Peter
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