Verfasst von:
ghost am
02.03.2007 12:19
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THEMA: Rechnungen ausstellen, ohne Gewerbeschein? |
Hallo
Ich habe eine Frag und zwr:
Ich bin 15 Jahre alt und bin webdesigner und Webhoster, nun zu meiner eigentlichen Frage, darf ich als Privat Person Rechnungen ausstellen und das ohne Gewerbeschein?
Denn mir hat mal jemand erzählt, dass das bis zu einem bestimmten Betrag geht, denn bis zu diesem Betrag zählt das nicht als Gewerbe. Stimmt das?
Danke und lg
Alexander
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.03.2007 12:19
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THEMA: Re: Rechnungen ausstellen, ohne Gewerbeschein? |
Ich kenne keinen bestimmten Betrag, ab welchem ein Gewerbebetrieb vorliegen soll.
Vielmehr definiert sich der Gewerbebetrieb, als eine nachhaltige Tätigkeit,mit einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
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Verfasst von:
andi am
02.03.2007 12:19
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THEMA: Re: Rechnungen ausstellen, ohne Gewerbeschein? |
du darfst bis zu einer gewissen summe hn stellen ohne dafür soz versicherung zahlen zu müssen (etwa 4000€/jahr), eine einkommenssteuererklärung musst du auch erst ab einer gewissen summe machen, und da das ein freies gewerbe ist brauchst du auch keinen gewerbeschein. ich würde mich da beim finanzamt erkundigen. es könnte aber ein problem geben mit der familienbeihilfe (die deine eltern wohl noch für dich bekommen) bzw mit deiner soz vers (bist wahrscheinlich mitversichert bei deinen eltern). auch da solltest du dich erkundigen weil es wenig sinn macht wenn du was verdienst und im gegenzug mehrkosten (soz vers) bzw einbussen (fam beihilfe) hast. da gibts sicher die möglichkeit die einkünfte auf mehrere hn bzw monate aufzuteilen. also am besten beim finanzamt, sozvers anstalt, etc schlau machen.
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