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Verfasst von: Lichtfuss Martin am 24.02.2007 08:31
 


THEMA:  Künstler-Est-Verteilung auf 3 Jahre: Falle?!
Um schwankende Einkünfte auszugleichen, gibt es für Künstler die Möglichkeit, die Einkünfte eines Jahres auf die letzten 3 Jahre aufzuteilen. Ich habe heuer den Antrag gestellt, nicht wissend, a) dass dadurch der allg. Steuer-Absetzbetrag der Vorjahre empfindlich reduziert wurde b) dass die für die Vorjahre nachträglich ermittelte Steuer verzinst wird (!). Somit zahlt man fiktive Zinsen für Einkünfte, die es ursprünglich gar nicht gegeben hat!! Meine Fragen: 1) Ist diese Verzinsung tatsächlich rechtens? Dies erscheint mir reichlich absurd! 2) Ab welcher Einkommensdifferenz zahlt sich eine derartige Aufteilung überhaupt aus? Bei sinkenden Einkünften kann man sich die Einkünfte der Vorjahre ja auch nicht "nach vorne holen", so dass der Vorgang eigentlich immer zu Lasten des Steuerzahlers ausgeht: Ich habe im vergangenen Jahr so jedenfalls 700 Euro "verschenkt". Angesichts des Umstandes, dass man den allg. Steuer-Absetzbetrag der Vorjahre selbst so gut wie nicht berechnen kann (da die Formel so kompliziert ist, dass nicht einmal in der Fachliteratur darauf eingegangen wird!) und angesichts der Tatsache, dass auf die angesprochene Verzinsung nirgends verwiesen wird, kann man beim vermeintlichen "Künstlerprivileg" tatsächlich von einer Falle für die entsprechende Berufsgruppe sprechen. Oder habe ich etwas grundstätzlich missverstanden? Der Antrag auf Verteilung erfolgt zwar "unwiderruflich"; hätte ich bei einer Berufung dennoch Chancen angesichts der grotesken Logik? Ich fühle mich jedenfalls bewusst in die Irre geführt. Herzlichen Dank für Ihr Feedback!
Verfasst von: StB am 24.02.2007 08:31
 


THEMA:  Re: Künstler-Est-Verteilung auf 3 Jahre: Falle?!
Es handelt sich in Ihrem Fall nicht um eine zwingende Bestimmung, sondern, wie Sie selbst schreiben, um eine Möglichkeit. Sie hätte Sich im Vorhinein über die steuerlichen Auswirkungen informieren müssen. Da Sie sich nicht auskennen, hätten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen können oder hätten sogar beim FA entsprechende Informationen erhalten. Von "bewusst in die Irre geführt" kann ja hier wohl nicht die Rede sein. Diese Regelung ist geschaffen worden, damit bei Künstler, die zB 3 Jahre an einem Werk arbeiten, nicht der gesamte Erlös im 3. Jahr zu berücksichtigen ist. Es kann aber auch sein, dass, wenn Sie in den vorhergehenden Jahren ein hohes Einkommen hatten, es keinen Sinn macht die Begünstigung in Anspruch zu nehmen.
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