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Verfasst von: alexander l. am 10.11.2003 09:49
 


THEMA:  nebenerwerb, freier dienstvertrag
ich stehe in einen nicht selbständigen arbeitsverhältniss und habe vor einen monat eine zweite tätigkeit als freier dienstnehmer angenommen. die monatlichen einnahmen belaufen sich auf etwa 1200 € brutto. nachfolgend meine fragen, sind leider etwas mehr, da ich eigentlich kaum erfahrung auf diesen gebiet habe): (mit arbeitgeber meine ich den aus den freien dienstverhältnis) - mein arbeitgeber zahlt für mich sozialversicherung und zieht natürlich auch den arbeitnehmeranteil ab. muss er das für diese jahr überhaupt noch (hab gelesen, dass bis zu einen nebenerwerb von etwa 3200 oder 3400 dies nicht beim sozialamt gemeldet werden muss) - da ich diese tätigkeiten auch an dritte weitergebe (programmiertätigkeiten) müsste ich einen teil meines verdienstes auch an diese weiter bezahlen. darf ich wenn ich kein unternehmen bin und kein gewerbe angemeldet habe, überhaupt andere dafür bezahlen (mindestgrenz von 10.000 ats) könnte ich diese ausgaben für die ich z.b. eine honoranote bekomme und dann den dritten überweise, als ausgaben steuerlich absetzen. - hab gelesen das ich internet(breitband) und computer etc. im normalfall immer nur zu einen gewissen anteil absetzen kann (ca. 40%). da ich jetzt aber meine zweite tätigkeit zu 100% von daheim aus betreibe und coputer und internet eigentlich nur für diese tätigkeit anschaffen muss, kann ich diese dann zu 100% absetzen? muss ich irgendetwas beachten um das ´nach zu weisen? - gibt es irgendwelche sachen, die ich jetzt da ich einkommenssteuer zahlen werd noch absetzen kann, was ich als rein lohnsteuer zahlender nicht konnte? - wie läuft die prozedur mit steuernummer ab? muss ich den finanzamt jetzt schon melden das ich einkommensteuer zahlen werde und brauch ich die steuernummer jetzt schon, oder muss ich überhaupt jetzt sofort die einkommenssteuer einzahlen? danke schon im vorraus für die antwort mfg alexander l. ps: ich bin in graz wohnhaft (sofern es bundeslandabhängige bestimmungen gibt)
Verfasst von: alexander l. am 10.11.2003 09:49
 


THEMA:  Re: nebenerwerb, freier dienstvertrag
es sind ja einige fragen. sollte dies zuviel für dieses forum sein, dann würde ich gerne wissen, ob es in graz einen steuerberater der zum beispiel ein kostenloses erstgepräch führt gibt danke alexander l.
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 10.11.2003 09:49
 


THEMA:  Re: nebenerwerb, freier dienstvertrag
Zu Ihren vielen Fragen möchte ich nur ganz kurz im Folgenden antworten, meine aber, dass Sie sich jedenfalls - zumindest in der Anfangsphase - steuerlich beraten lassen sollten. - mein arbeitgeber zahlt für mich sozialversicherung ... >> er muss, da bei echten und freien DV nach ASVG eine monatliche Grenze von 309,38 gilt - da ich diese tätigkeiten auch an dritte weitergebe ... >> Steuerrechtlich sind Sie selbständiger Unternehmer. Dh sie dürfen andere bezahlen und diese Subhonorare auch absetzen. Allerdings ist es fraglich, ob die Beschäftigung als freier DN optimal ist, ab 2004 meine ich wäre ein Gewerbeschein für Sie günstiger - hab gelesen das ich internet(breitband) und computer etc. im normalfall ... >> die 40%-Regel ist keine fixe Grenze - gibt es irgendwelche sachen, die ich jetzt da ich einkommenssteuer zahlen werd noch absetzen kann, ... >> Ja, zB Fahrtkosten, Subhonorare,... - wie läuft die prozedur mit steuernummer ab? muss ich den finanzamt jetzt schon melden ... >> Meldung hat lt BAO binnen 1 Monat zu erfolgen; Details dazu in Erstberatung danke schon im vorraus für die antwort mfg alexander l. ps: ich bin in graz wohnhaft (sofern es bundeslandabhängige bestimmungen gibt) >> wir sind auch in Graz, bitte melden Sie sich bei mir; Erstberatung ist gratis; Sie können sich vorab über unser Leistungsangebot und Preise unter www.fiebich.com informieren MfG Thomas Fiebich
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