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Verfasst von: Andreas F. am 03.02.2007 12:45
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Versteuerung
Hallo! Kann mir jemand dabei weiterhelfen: Ich war im Jahr 2006 3 MOnate lang als freier Dienstnehmer mit monatlich ca. 200 EUR beschäftigt. Ab Februar 2007 werde ich wiederum als freier Dienstnehmer mit ca. 200 EUR monatlich beschäftigt sein - das Jahr hindurch. Muss ich mein Einkommen nach dem Einkommenssteuergesetz versteuern bzw. wie sieht hier die Regelung aus - bzw. habe ich später einmal mit einer Forderung vom Finanzamt zu rechnen (mein Bruder hat nämlich jetzt für 2002 eine Zahlungsaufforderung bekommen, er war damals als freier Diesntnehmner beschäftigt)?? Danke im Voraus, Andreas F.
Verfasst von: Jutta Rapp am 03.02.2007 12:45
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer - Versteuerung
Als freier Dienstnehmer unterliegen Sie mit Ihren Einkünften dem Einkommensteuergesetz, allerdings fällt bei der genannten Einkommenshöhe keine Steuer an.
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