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Verfasst von: Margret am 29.01.2007 10:13
 


THEMA:  Schenkungs-Übergabevertrag
Hallo, mein Mann hat vor ca. 9 Jahren mit seinen Eltern einen Schenkungs- Übergabevertrag abgeschlossen. 1/3 wurde sofort übergeben - Rest nach Ableben. Es hat sich aber herausgestellt, dass beim bestehenden Vertrag einige wesendliche Dinge vom Notar vergessen wurden. Durch unsere Eheschließung wollten wir einen Punkt beifügen, dass bei Ableben meines Mannes der Vertrag auf uns übergeht. Der selbe Notar hat uns dann mitgeteilt, dass das letzte Drittel laut bestehendem Vertrag offen ist und das auch noch geregelt werden muss. Die Notarkosten für diese beiden Zusätze + die Übergabe des letzen Drittels würden sich wieder auf ca 2700€ belaufen. Unsere Frage: können zwei Zusätze die selben Notarkosten ergeben? Die Schwiegereltern wollten ja schon bei der ersten Übergabe absichern, dass alles nach beider Ableben auf meinen Mann übergeht. Wir sehen das als einen Fehler des Notars, dass dieser Punkt nicht genau im Vertag festgeschrieben ist. Außerdem wurde im Vertrag auch vergessen, was passiert, wenn meinem Mann verstirbt. Der damalige Vertrag und die hohen Kosten waren laut heutigem Stand also umsonst.
Verfasst von: Gerald Komeier am 10.09.2011 13:50
 


THEMA:  Schenkungs-Übergabevertrag

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich hätte gerne eine Auskunft und zwar folgendes:

Was genau ist der Unterschied zwischen einem Schenkungs- und einem Übergabsvertrag?

Es geht hier um eine Schenkung zwischen Mutter und Kindern und wieviel würden ca. die Notarskosten

für oben genannte Verträge ausmachen?

Vielen Dank im voraus, liebe Grüße

Gerald Komeier

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