Lieber Verein!
Ich bin zwar kein Steuerberater, habe aber einige Jahre in einem Verein gearbeitet.
Bei den Ausgangsrechnungen des Vereins ist der Vermerk der Umsatzsteuerbefreiung anzuführen.
Dieser Vermerk hat mit den Eingangsrechnungen nichts zu tun, außer das der Verein sich ja keine Vorsteuer abziehen kann.
Bin mir nicht sicher, aber müssen die Honorare der Vortragenden ab einer gewissen Höhe im Jahr nicht dem Finanzamt gemeldet werden?
Konnte hoffentlich ein wenig helfen.
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