Verfasst von:
Susanna am
25.01.2007 09:59
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THEMA: freier Dienstnehmer/unselbständig |
Ich war von Anfang Jänner bis mitte Juli FD(CallCenter) Habe in der Zeit ca.6500 Euro bekommen. Danach bezog ich ein Monat Arbeitslosengeld und gehe nun einer unselbstständigen Arbeit nach.
Was muß ich beim Lohnsteuerausgleich beachten. Müsste ich für die Zeit als FD Einkommenssteuer nachzahlen?
Für Info dankend
Susanna
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
25.01.2007 09:59
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THEMA: Re: freier Dienstnehmer/unselbständig |
Da die Einkünfte aus dem FD mehr als € 730,00 betragen haben, können Sie keinen Lohnsteuerausgleich beantragen. Ob Einkommensteuer zu bezahlen ist, hängt von der Einkommenshöhe ab.
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