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Verfasst von: Susanna am 25.01.2007 09:59
 


THEMA:  freier Dienstnehmer/unselbständig
Ich war von Anfang Jänner bis mitte Juli FD(CallCenter) Habe in der Zeit ca.6500 Euro bekommen. Danach bezog ich ein Monat Arbeitslosengeld und gehe nun einer unselbstständigen Arbeit nach. Was muß ich beim Lohnsteuerausgleich beachten. Müsste ich für die Zeit als FD Einkommenssteuer nachzahlen? Für Info dankend Susanna
Verfasst von: Jutta Rapp am 25.01.2007 09:59
 


THEMA:  Re: freier Dienstnehmer/unselbständig
Da die Einkünfte aus dem FD mehr als € 730,00 betragen haben, können Sie keinen Lohnsteuerausgleich beantragen. Ob Einkommensteuer zu bezahlen ist, hängt von der Einkommenshöhe ab.
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