Bin seit Jahresanfang selbstständig als Kleinunternehmer im Online Handel. Nebenbei arbeite ich noch 20 Std/Woche angestellt unselbstständig.
So, nun meine Frage: kann ich ein Arbeitszimmer (in der Wohnung) steuerlich absetzen? Für die unselbstständige Tätigkeit brauche ich es nicht, aber für die selbstständige Arbeit benötige ich es auf jeden Fall, da ich ja im Online Versandhandel nur von zu Hause aus arbeite.
Kann ich auch Internetkosten geltend machen?
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