Verfasst von:
Chinasky am
14.01.2007 13:07
|
|
THEMA: Einkommenssteuer Vorauszahlungen |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Gewerbetreibender und einfacher Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Die Berechnung
der Einkommenssteuer ist mir klar - Doch würde ich gerne wissen, ob man selbst auch die Höhe der zukünftigen vierteljährlichen Vorauszahlungen berechnen kann.
Bitte um Auskunft und danke für die Bemühungen.
MFG
|
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
14.01.2007 13:07
|
|
THEMA: Re: Einkommenssteuer Vorauszahlungen |
Kraft Gesetzes ist die im Einkommensteuerbescheid festgesetzte Einkommensteuerschuld für die Vorauszahlung des folgenden Kalenderjahres um 4 % zu erhöhen.Erfolgt die Veranlagung nicht im folgenden Kalenderjahr,sondern erst später, so ist eine weitere Erhöhung um 5 % für jedes weitere Jahr vorgesehen. – Somit eine Erhöhung um 9 % !! z.B. Erfolgt die Veranlagung 1998 im Jahr 2000 dann erhöht sich die Vorauszahlung um 9% ( 4%+5%)) diese Vorauszahlung gilt solange, bis eine neue Veranlagung erfolgt.
|
|
|
|