Kann man bei Werbekosten generell die Umsatzsteuer mit absetzen? Im Leitfaden des BMF steht hierzu nichts.
Was ist mit auslaendischer USt? (Wenn ich z.B. einen Computer in Deutschland bestellt habe und diesen absetzen will.)
Danke!
Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
13.01.2007 22:09
Sprechen Sie von den Werbungskosten bei der nicht selbständigen Arbeit?
Vorsteuer können Sie sich hier jedenfalls keine abziehen (mangels Unternehmereigenschaft).
Dafür können Sie den vollen Bruttobetrag als Werbungskosten bei der Einkommensermittlung absetzen (evtl. verteilt auf die Nutzungsdauer und abzüglich eines Privatanteils). Das wären ja nun Ihre Anschaffungskosten.
Selbiges würde für ausländische Ust gelten.
AM OeSV