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Verfasst von: Geldoscar am 17.12.2006 19:29
 


THEMA:  Mehrwertsteuerrückvergütung
Hallo an alle Fachleute, ich habe eine wichtige Frage, bitte helft mir!!! Mein Beispiel, ich kaufe Ware von einer Privatperson , die z.b. ein nagelneues Handy geschenkt bekommen hat, mit Orginalrechnung! Jetzt ist die Orginalrechnung auf 700€, und ich kaufe von dieser privaten Person für 500€ und verkaufe dann wieder offiziel als Gewerbetreibender für 580€, wie muss ich das steuerl. machen, kann ich dann die Orginalrechnung von 700€ angeben, also dass ich von 700€ die Mehrwertsteuer bekommen und nur die Mehrwertsteuer für 580€ zahlen, dann mache ich ja doppelt Gewinn, ist diese Methode möglich? Bitte zeigt mir intelligente Methoden auf, das wäre super nett. lieben Gruss
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 17.12.2006 19:29
 


THEMA:  Re: Mehrwertsteuerrückvergütung
Wenn Sie Ware von einer Privatperson kaufen steht Ihnen überhaupt kein Vorsteuerabzug zu.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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