Hallo,
ich prozessiere seit einiger Zeit mit einem meiner (Ex)Kunden. Als Einzelunternehmen bin ich mit meinem gesamten Vermögen haftbar. Da ich im Falle eines für mich negativen Urteils nicht "Haus und Hof" verlieren möchte (Klagssumme ist ca. EUR 50 000,-) möchte ich wissen, ob ich die Firma in ein begrenzt haftbares Unternehmen umwandeln kann. Oder gibt es hier Fristen, so dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist?
Danke im voraus für alle Antworten
Manfredi
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