Verfasst von:
Moritz Schachinger am
02.12.2006 15:33
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THEMA: Honorarnote - Bestätigung SVA |
Liebe Frau Knapp, liebe Frau Weiß, zuerst einmal danke für die prompte Auskunft.
Ich habe bitte noch eine Frage. Ich stelle als Sprecher eine Honorarnote. Der Auftraggeber, bzw die Buchhaltung dort verlangt nun, dass ich zur Honorarnote eine "Bestätigung" der SVA lege, dass ich unter den 3997 Euro jährlich bleibe und das Honorar somit keiner SV unterliegt.
Ich finde das etwas "frech". Ich fühle mich bevormundet.
Ich habe den Vorschlag gemacht, dass ich neben dem Hinweis auf "umsatzsteuerbefreit" (Kleinunternehmer), auch vermerke, dass ich etwaige Beträge an FA und SV abführe.
Der Auftraggeber besteht aber auf diese Bestätigung. Da es sich um eine große TV-Station und daher um einen wichtigen Auftraggeber von mir handelt, muss ich mich wohl beugen.
1. Ist so etwas üblich, bzw, salopp gesagt, was geht die Buchhaltung das an?
(Schließlich ist das meine alleinige Aufgabe als Freiberufler/Neuer Selbstständiger für die ordnungsgemäße Abgabe aller Beiträge zu sorgen -meiner Meinung nach)
2. Was ist das für eine Art "Bestätigung" von der SVA?
Vielen Dank. LG
M.S. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.12.2006 15:33
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THEMA: Re: Honorarnote - Bestätigung SVA |
Sehr geehrter Herr Schachinger,
Ihr Auftraggeber will sich mit dieser Bestätigung absichern,dass er nicht für Sie die Sozialvers. zahlen muß (Dienstverhältnis).
Ehrlich gesagt habe ich so eine Bestätigung aber auch noch nicht gesehen.
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