Verfasst von:
Fr. Neumann am
16.11.2006 05:52
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THEMA: 20 h und geringf. |
Guten Abend,
ich hätte die möglichkeit zu meinen 20 h (normaler angestellenvertrag) noch eine geringfügige beschäftigung auszuüben. KOmme ich dann in eine höhere steuerklasse ? oder bezahle ich nur f. die 20 h normal SV und KV? DANKE |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
16.11.2006 05:52
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THEMA: Re: 20 h und geringf. |
Die Gebietskrankenkasse wird Ihnen für die Bezüge aus der geringfügigen Beschäftigung im nächsten Jahr Beiträge vorschreiben.
Die Steuerberechnung können Sie unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm durchführen.
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