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Verfasst von: achma am 04.10.2006 16:47
 


THEMA:  Errichtung eines Arbeitszimmers in der gef. Eigentumswohnung
Habe diesen Beitrag, wie ich meine falsch eingestellt - soll kein Doppelposting sein! Hallo, ich habe vor, in meiner gerade gekauften, geförderten Eigentumswohnung mittels Trockenbaukonstruktion ein Arbeitszimmer von ca. 18 m2 für musikalischen Unterricht (= Mittelpunkt der Tätigkeit) einzurichten. Sind die Errichtungskosten dafür steuerlich abzusetzen (ich gehe von Kosten in Höhe von ca. 1000 Euro aus) und wären diese Kosten, wie bei geringfügigen Wirtschaftsgütern (AfA) auf mehrere Jahre aufzuteilen? Weiter möchte ich auch gleich fragen, wie die laufenden Kosten für das Arbeitszimmer bei einer geförderten Eigentumswohnung abzusetzen sind. Betreffend Betriebskosten (anteilig nach m2) ist dies ja klar - ich nehme an, dass Kreditzinsen und Förderungsrückzahlung dann auch anteilig als Werbungskosten absetzbar sind. Wie sieht es diesbezüglich mit den Lebensversicherungsraten für die endfällige Kredittilgung, die ja Teil der Finanzierung sind, aus? Schließlich würde ich mich noch freuen, wenn man mir erklären könnte, wie der Erwerb der geförderten Wohnung (Wohnraumschaffung) unter Sonderausgaben anzusetzen ist und ob beide Ehepartner jeweils die Hälfte der jährlichen Kosten, jeweils bis zur Sonderausgaben-Höchstgrenze von ca. 2900,- Euro (davon 1/4tel) geltend machen können? Gilt dies für alle Kosten: Kreditzinsen, Lebensversicherungsraten für die endfällige Kredittilgung und Förderungsrückzahlung? Danke für Ihre Antworten. achma
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