Verfasst von:
Hans am
04.09.2006 22:13
|
|
THEMA: Kilometergeld |
Ca. 1x im Monat muss ich dienstlich ca. 200km zurücklegen. Da dies mit dem Privat-PKW geschieht erhalte ich das amtliche Kilometergeld.
Welche Aufzeichnungen muss ich nun für das Finanzamt führen? Reicht es in einem Fahrtenbuch AUSSCHLIESSLICH diese Fahrten anzugeben oder muss ich in einem solchen Fall, alle Fahrten über das gesamte Monat bzw Jahr(auch privat) anführen?
Muss ich diese "Einkünfte"(=Kilometergeld) in irgendeiner Weise bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben?
Danke im Voraus für die Antworten
|
|
|
Verfasst von:
knoffhoff am
04.09.2006 22:13
|
|
THEMA: Re: Kilometergeld |
es reicht, in einem fahrtenbuch die beruflichen fahrten anzuführen: datum, zeit-abfahrt, zeit-rückkehr, ziel, zweck, km-anfangsstand, km-endstand, gefahrene km.
kilometergelder sind kostenersatz und keine einkünfte, gehören daher auch nicht in die arb.nehmerveranlagung.
|
|
|
|