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Verfasst von: Peter Rait am 03.02.2007 19:49
 


THEMA:  Absetzen für Kreditrückzahlung bei Wohnraumschaffung
Hallo, Wir lassen gerade von einem Bauträger ein Reihenhaus errichten und haben dafür einen Fremdwährungskredit und ein Bauspardarlehen aufgenommen. Weiters bekommen wir ein gefördertes Wohnbaudarlehen vom Land Niederösterreich. Bis zu welcher Höhe kann man Rückzahlungen und Zinsen für diese Darlehen absetzen? Meine Ehefrau ist auch berufstätig. Ist es möglich, dass ich die volle Höhe bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angebe, da ich z.B. in eine höhere Steuerklasse falle? Ist auch die Rückzahlung des Landesdarlehens absetzbar? Danke im Voraus für eure Antworten
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 03.02.2007 19:49
 


THEMA:  Re: Absetzen für Kreditrückzahlung bei Wohnraumschaffung
Die Beitraege fuer Wohnraumschaffung zaehlen gemeinsam mit verschiedenen Versicherungspraemien zu den "Topf"-Sonderausgaben. Diese sind in Ihrer Hoehe leider gleich 2fach limitiert. Der Hoechstbetrag je Person und Jahr ist 2.920,--, welcher sich zusaetzlich nur zu einem Viertel steuermindernd auswirkt :-( Bei mindestens 3 Kindern gibt es noch 1.460,-- extra. Achtung: ab 50.900,-- Einkuenfte stehen ueberhaupt keine Sonderausgaben mehr zu. Zwischen 36.400,-- und 50.900,-- werden die Sonderausgaben aliquot gekuerzt. Ihre Ueberlegung mit der hoeheren Steuerklasse koennte daher womoeglich falsch sein. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at PS fuer
Verfasst von: StB am 03.02.2007 19:49
 


THEMA:  Re: Absetzen für Kreditrückzahlung bei Wohnraumschaffung
Ich würde sagen, dass hier höchstwahrscheinlich keine Sonderausgaben abzugsfähig sind, da Sie nicht der Errichter sind. Sie erwerben und errichten nicht.
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