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Verfasst von: Karin am 15.03.2009 12:02
 


THEMA:  Notariatskosten/Studiengebühren
Sind anfallende Notariatskosten der Verlassenschaftsabhandlung bzw. die anfallende Erschaftssteuer steuermindernd verwendbar bei der Arbeitnehmerveranlagung? Kann der Studienbeitrag geltend gemacht werden? Danke für Ihre Antwort(en)
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 15.03.2009 12:02
 


THEMA:  Re: Notariatskosten/Studiengebühren
Die Notariatskosten sind eventuell als außergewöhnliche Belastung absetzbar,wenn die Erbschaft negativ ist. Die Studiengebühren sind absetzbar,wenn das Studium mit dem ausgeübten Beruf in Zusammenhang steht.
Verfasst von: Kröll Helmut am 15.03.2009 12:02
 


THEMA:  Re: Notariatskosten/Studiengebühren
Karin geschrieben: > Sind anfallende Notariatskosten der Verlassenschaftsabhandlung > bzw. die anfallende Erschaftssteuer steuermindernd verwendbar > bei der Arbeitnehmerveranlagung? > Kann der Studienbeitrag geltend gemacht werden? > Danke für Ihre Antwort(en)
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