Verfasst von:
Karin am
15.03.2009 12:02
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THEMA: Notariatskosten/Studiengebühren |
Sind anfallende Notariatskosten der Verlassenschaftsabhandlung bzw. die anfallende Erschaftssteuer steuermindernd verwendbar bei der Arbeitnehmerveranlagung?
Kann der Studienbeitrag geltend gemacht werden?
Danke für Ihre Antwort(en) |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
15.03.2009 12:02
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THEMA: Re: Notariatskosten/Studiengebühren |
Die Notariatskosten sind eventuell als außergewöhnliche Belastung absetzbar,wenn die Erbschaft negativ ist.
Die Studiengebühren sind absetzbar,wenn das Studium mit dem ausgeübten Beruf in Zusammenhang steht. |
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Verfasst von:
Kröll Helmut am
15.03.2009 12:02
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THEMA: Re: Notariatskosten/Studiengebühren |
Karin geschrieben:
> Sind anfallende Notariatskosten der Verlassenschaftsabhandlung
> bzw. die anfallende Erschaftssteuer steuermindernd verwendbar
> bei der Arbeitnehmerveranlagung?
> Kann der Studienbeitrag geltend gemacht werden?
> Danke für Ihre Antwort(en)
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