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Verfasst von: Sebastian S. am 02.12.2006 07:58
 


THEMA:  Bauvorhaben
Sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinsam mit meinem Bruder plane ich ein Doppelhaus zu eigenen (privaten) Wohnzwecken zu bauen. Bis zu Baubeginn (im Sommer dieses Jahres) sollten wir beide auch die Gewerbeberechtigung für den gewerblichen Bauträger haben (eigentlich davon unabhängig). Es steht nun die Idee im Raum, dass wir eine Gesellschaft gründen könnten, welche als Bauträger unseres privaten Bauvorhabens auftritt, wir also das bereits erworbene und im Privateigentum stehende Grundstück der Gesellschaft als Superädifikat (oder ähnlichem) zur Verfügung stellen und unserer Gesellschaft den Auftrag erteilen das Haus zu bauen. Die Gesellschaft wäre dabei ja Vorsteuerabzugsberechtigt. In Folge würde die Gesellschaft die zwei Wohnungen für 10 Jahre an die Privatpersonen zu Wohnzwecken (10% USt) vermieten und nach 10 Jahren USt-frei an die Privatpersonen verkaufen. Die Gesellschaft könnte während dieser Zeit auch die Verwaltung der Liegenschaft machen (Gewerbeberechtigung ebenfalls vorhanden) -> Gewinnorientierung (gegen Liebhaberei). Clou an der ganzen Sacher wäre die Vorsteuerabzugsfähigkeit beim Bau und der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren. Bis jetzt ist die ganze Idee nur ein "Hirngespinst" - es sind noch viele Fragen offen: - Gibt es einen (steuerlichen) Denkfehler? - Welche Fallen gibt es (z.B. Liebhaberei) - Entsteht in der Gesellschaft in den ersten Jahren durch den Bau und die geringen Einnahmen (Mieten) ein Verlust, oder ist nur die Abschreibung des Hauses anzusetzen? - Wenn ja, können diese Verluste mit anderen Einkünften (nichtselbständige, selbständige und/oder aus Kapitalvermögen) gegengerechnet werden? - Wie ist es mit der Versteuerung des Gewinnes durch den Verkauf der Wohnungen im 10. Jahr? Sollte diese Idee weiter verfolgt werden, oder wird sich das insgesamt kaum rechnen? Bitte um Eure Meinungen! Herzlichen Dank im Voraus!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.12.2006 07:58
 


THEMA:  Re: Bauvorhaben
Meiner Meinung nach sprengt diese Frage den Rahmen des Forums.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 02.12.2006 07:58
 


THEMA:  Re: Bauvorhaben
Fallen, beispielhafte Aufzaehlung: - Fremdueblichkeit bei Vertragsbeziehungen - Missbrauch von Gestaltungsmoeglichkeiten - Erhoehte Dokumentationserfordernisse - Kosten der Rechtsdurchsetzung bei ueber 10 Jahren Laufzeit - Risiko von Rechtsaenderungen bei ueber 10 Jahren Laufzeit (z.B. 20-jaehriger Berichtigungszeitraum war bereits einmal Thema) und - diesbezuegliche Diskussionen im oeffentlichen Internet ;-) Bitte suchen Sie sich einen Steuerberater Ihres Vertrauens. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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