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Verfasst von: hausleitner am 11.02.2003 20:06
 


THEMA:  Wohnraumschaffung
Sehr geehrte Damen und Herren! > > Ich möchte mich mit folgender Frage an Sie wenden: > > Ich habe mir im Jahr 2001 eine Genossenschaftswohnung gekauft und > einen Eigenmittelanteil von damals 600.000 Ats bezahlt. Kann ich > diesen steuerlich geltend machen? Kann ich diesen Betrag auf mehrere > Jahre aufteilen. Unter welchem Punkt mache ich diese Ausgaben geltend? > Sind Ausgaben für Einrichtung ebenfalls absetzbar? > > Ich würde mich über ihre Antwort sehr freuen und verbleibe mit > freundlichen Grüßen, > > Martin Hausleitner
Verfasst von: Mag. F. am 11.02.2003 20:06
 


THEMA:  Re: Wohnraumschaffung
Ausgaben für Einrichtungsgegenstände sind steuerlich nicht absetzbar. Sonderausgaben sind nur Ausgaben für die Errichtung einer Wohnung bzw. eines Eigenheimes. Ausgaben für den Kauf sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Sollten Sie jedoch ein Darlehen, das anläßlich der Errichtung der Wohnung damals aufgenommen wurde zur Rückzahlung im Zuge des Wohnungskaufes übernommen haben, so hängt dies mit der Errichtung der Wohnung zusammen und die Annuitäten können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Maximal ATS 40.000,00 pro Jahr könnten geltend gemacht werden und steuerwirksam werden davon nur 25% somit maximal ATS 10.000,--(im Jahr 2001 hatten wir noch ATS).
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