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Verfasst von: Hedi P. am 07.02.2003 13:43
 


THEMA:  Einkommensteuer
Bin seit 12 Jahren in Pension und vor einem Jahr wurde von meiner damaligen Dienststelle (38 Jahre Dienstzeit) das Ansuchen an mich gestellt, zeitweise bei erhöhtem Arbeitsanfall stundenweise auszuhelfen, ich würde Euro 11.-- pro Stunde bekommen. Ich war einverstanden, wußte aber auch, daß ich das noch versteuern muß. Vorgestern wollte ich nun meine Steuererklärung für 2002 ausfüllten, da mußte ich erfahren, daß keine Arbeitnehmerveranlagung, sondern eine Einkommensteuererklärung auszufüllen ist. Da ich nicht wußte wo ich diesen Betrag einsetzen sollte, rief ich das Finanzamt an und die waren etwas überfordert und sagten mir dann nach einiger Diskussion unter den Angestellten(die ich am Telefon hören konnte) ich solle den Betrag unter Punkt 320 einsetzen, was ich auch dann tat. Nun meine Frage, welche Abgaben kommen dann noch auf mich zu, außer der Steuer, da diese Rubrik "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" heißt. Ich bin ja nicht selbständig, sondern arbeite doch nur stundenweise dort. Kann mir wer genaue Auskunft geben. Ich habe nur Angst, daß von den 11.-- Euro Stundenlohn nicht viel übrig bleiben werden, da der Betrag ja dann noch zu meiner Pension dazukommt. Rechnet sich das wirklich oder arbeite ich da fast umsonst? Vielen Dank für eine Antwort Hedi P.
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