Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Manuel am 18.12.2005 17:41
 


THEMA:  Meldung beim Finanzamt
Wie viel darf man als Vollzeitbeschäftigter am Abend (als Kellner zB) dazu verdienen, ohne es dem Finanzamt zu melden? Bzw wenn man denen schreibt, dass irgendjemand schwarz ein Zweiteinkommen bezieht, wird dem Hinweis nachgegangen? Geht so ein Hinweis auch anonym??
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 18.12.2005 17:41
 


THEMA:  Re: Meldung beim Finanzamt
Wollen Sie etwa jemand vernadern? Also eine vage Aussage, wie Herr Meier, Wien Floridsdorf, arbeitet schwarz als Kellner, wird nicht genügen, um eine Verfolgung in Gang zu setzen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.12.2005 17:41
 


THEMA:  Re: Meldung beim Finanzamt
Wenn mehrere Dienstverhältnisse zeitgleich bestehen, wird man vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Auch anonymen Hinweisen geht die Finanz nach.
Verfasst von: Karl am 18.12.2005 17:41
 


THEMA:  Re: Meldung beim Finanzamt
Das steht über Denuzianten im Wikipedia ;-) Die Denunziation wird meist in der Bedeutungsgruppe der Beschuldigung verwendet. Aus der Sicht des "Denunzianten" verkleidet sie sich als bloße Mitteilung. Die Absicht der Beschuldigung ist aber die Ausschaltung unliebsamer Zeitgenossen, unabhängig davon ob sich der Beschuldigte tatsächlich schuldig gemacht hat. Womöglich hat der Denunzierte gar keine Straftat begangen; der Denunziant hat sie frei erfunden (und begeht damit selbst den Straftatbestand der Verleumdung). Gerade in diesem Fall werden gerne gesellschaftlich besonders geächtete Straftaten gewählt, z.B. im späten Nazi-Deutschland das damals verbotene Verstecken von Juden in der eigenen Wohnung oder Chikan im heutigen Japan. Das Motiv ist in vielen Fällen persönliche Rache oder materiell (man erhält eine ausgesetzte Belohnung). Gerade in totalitären Gesellschaften (Nazi-Deutschland, stalinistische Systeme) dient die Denunziation auch dem eigenen Schutz (man zeigt andere an, um die Aufmerksamkeit von sich abzulenken) und oft auch der eigenen gesellschaftlichen Anerkennung. Typisch für die Denunziation ist auch das öffentliche Anprangern des vermeintlichen Straftäters. Dabei ist das Ziel weniger, diesen von weiteren Straftaten abzuhalten, als vielmehr ihn in seinen Persönlichkeitsrechten anzugreifen und öffentlich bloß zu stellen.
Verfasst von: Finanzaufsicht ;-) am 18.12.2005 17:41
 


THEMA:  Re: Meldung beim Finanzamt
Also um deine Frage richtig zu deuten: Du arbeitest angestellt und nebenbei "schwarz" als Kellner. Da es dir nass ins Hoserl geht, willst du es "legalisieren". Am besten lebt man nach dem Motto "ehrlich wehrt am längsten"...dann hast du auch mit der Finanz kein Problem und kannst auch zujünftigt beruhigt deinem Kellner-Dasein nachgehen. Alle anderen Schlüsse aus diesem guten Rat ziehe dir bitte selbst.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.122 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.