Verfasst von:
benjamin am
18.05.2006 13:48
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THEMA: mit oder ohne UST???? |
hi, ich biniemlich verzeifelt oder stehe einfach nur auf der leitung!!!
und zwar, ich bin selbständiger, rechne ohne ust da ich unter 300.000 bleiben werde und nicht wirklich mich vorerst beim finanzamt melden will (werde unter 96.000ats bleiben). wie sieht das nun aus wenn mir jemand (selbständiger) eine rechnung schreibt, der aber ust verrechnet?? schreibt der nun seinen stundensatz den er ohne ust verrechnet = mit dem als ob er ust verrechnen täte oder muß ich ihm die ust dazuzahlen?? das wäre ja dann etwas blöd, oder?? und wie siehts aus mit aufwendungen die ich mir in einem normelen handel kaufe, kann ich dann brutto=netto rechnen oder mu0 ich dann die mws abziehen?? fragen über fragen ich hoffe hier hilfe zu bekommen!! danke
benjamin |
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Verfasst von:
Andreas Deisl am
18.05.2006 13:48
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THEMA: Re: mit oder ohne UST???? |
Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer steuerpflichtige Leistungen erbringt, muss er auch die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Es ist unerheblich, ob der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.
Das selbe gilt für Rechnungen von Einzelhandelsgeschäften etc.
Dr. Andreas Deisl
Kanzlei Fischer & Rechberger |
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