Verfasst von:
Markus am
13.10.2008 16:25
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THEMA: Steuern/freier Dienstnehmer |
Hallo!
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen: Ein Callcenter bietet mir an, auf Basis eines "freien Dienstnehmers" zu arbeiten. Dabei würde ich im Monat 1200 Euro verdienen. Nebenbei gebe ich noch Nachhilfeunterricht.
1) Wieviel müsste ich (nur für das Callcenter) an Steuern bezahlen?
2) Wird die Summe aller Einkünfte (Callcenter+Nachhilfe) zusammen besteuert oder gilt der Nachhilfeunterricht als Zusatzeinkommen?
3) Es gibt ein bestimmtes Jahreseinkommen, das steuerfrei ist. Müsste ich, falls ich diese Grenze nicht überschreite, trotzdem eine Steuererklärung abgeben oder kann ich darauf verzichten?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.10.2008 16:25
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THEMA: Re: Steuern/freier Dienstnehmer |
Für 14.400,--zahlen Sie 1686,-Einkommensteuer
Es werden beide Einkünfte addiert
Bis 10.000,--zahlen Sie keine Steuer und müssen keine Steuererklärung einreichen. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
13.10.2008 16:25
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THEMA: Re: Steuern/freier Dienstnehmer |
Unter http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerberechnung/_start.htm finden Sie ein Steuerberechnungsprogramm. Als freier Dienstnehmer können Sie alle Kosten, die mit dem Beruf im Zusammenhang stehen absetzen.
Grundsätzlich wird die Steuer von allen Einkünften, also vom gesamten Jahreseinkommen berechnet.
Bis zu einem Jahreseinkommen von EUR 10.000 fällt keine Einkommensteuer an - Steuererklärungen sind aber abzugeben. Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt binnen Monatsfrist zu melden.
www.steuerberater-rapp.at
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Verfasst von:
Karin Seiser am
13.10.2008 16:25
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THEMA: Re: Steuern/freier Dienstnehmer |
An die Berater,
ich würde gerne wissen, ob man 2 Tätigkeiten als freier Dienstnehmer zu gleich nachgehen kann. Jeweils 20 Stunden oder mehr.
Ist das gesetzlich erlaubt?
Muß man das den jeweiligen Betrieben mitteilen?
Es ist bei mir so, dass ich in meinem jetzigen Job im August nur 20 Stunden kriege und ich würde gerne einen anderen freien Dienstnehmer Job dazu machen.
Wird man von beiden krankenversichert?
Danke,
Karin Seiser |
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Verfasst von:
berni am
13.10.2008 16:25
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THEMA: Re: Steuern/freier Dienstnehmer |
1. Habe ab märz eine stellung als freie dienstnehmerin (20.000 Euro pro Jahr), die sozialversicherung wird vom arbeitgeber abgeführt.
wie hoch sieht meine Est-Nachversteuerung am Jahresende aus?
2. habe ebenfalls ab märz eine anstellung (50%) als dienstehmerin (1000.- brutto). Beeinflußt dies meine nachversteuerung als freie Dienstnehmerin?
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