Verfasst von:
Staudecker Martin am
21.03.2005 08:53
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THEMA: Steuererklärung |
Meine Situation ist folgende: Mein Arbeitsplatz und mein Hauptwohnsitz sind 90km entfernt. Daher habe ich ein kleines Zimmer in der Nähe des Arbeitsplatzes gemietet, um mir mühsames pendeln zu ersparen. Dieses Zimmer wird nur Wochentags genutzt, das Wochenende und sämtliche freie Tage verbringe ich an meinem Hauptwohnsitz. Meine Frage lautet nun: Kann man die Aufwendungen für dieses Zimmer (Miete) in irgendeiner Weise ansetzen? Z.B. Doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Dienstwohnung,...??
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Verfasst von:
Karl am
21.03.2005 08:53
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THEMA: Re: Steuererklärung |
Damit die Kosten für die doppelte Haushaltführung abzugsfähig sind, bedarf es einigen Voraussetzungen.
- Der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt im Hauptwohnsitz . (verheiratet oder Lebensgemeinschaft).
- Es muss eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes vorliegen.
- ....
Zur Unzumutbarkeit gilt für die Finanz folgendes:
Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt ist. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein.
Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit einem StB.
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