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Verfasst von: Johanna Magit am 14.03.2005 18:47
 


THEMA:  Marketingmaßnahmen als E/A Rechner geltend machen
Hallo, mir hat eine Freundin erzählt, dass man bei Doppelter Buchhaltung, den Unternehmerslohn ausrechnen und diesen zB für Marketingaktionen, etc ansetzen kann. Dh man verrechnet sich selbst einen Stundensatz, der von der Steuer abzuziehen ist. Ist dies auch bei der E/A möglich? Dh wenn ich an einer Projektausschreibung teilnehme, bzw mich für ein Projekt vorbereite, kann ich diese Zeit steuerlich geltend machen? Danke. Hanna
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.03.2005 18:47
 


THEMA:  Re: Marketingmaßnahmen als E/A Rechner geltend machen
Nein, das ist auch nicht bei der doppelten Buchhaltung möglich.Das ginge nur, wenn Sie eine GesmbH hätten.
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