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Verfasst von: Karl Plasser MBA am 22.06.2022 17:55
 


THEMA:  Datum der Aktivierung in Anlagenverzeichnis/Afa-Ermittlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin E/A-Rechner und beabsichtige einen neuen Fiskal-LKW zu kaufen. Angesichts der aktuellen Unwägbarkeiten bei den Lieferfristen stellt mich das vor eine buchhalterische Herausforderung:

  1. Juristisch ist der Vertrag bereits gestern, 21.06.2022, durch Annahme des Angebots geschlossen worden.
  2. Der Kaufvertrag (die Papierform) wird am 24.06.2022 ausgestellt und auch damit datieren.
  3. Das Fahrzeug wird nach Auftrag gefertigt. Die Fertigstellung kann zwischen 2 und 9 Monaten betragen und ist nicht planbar.
    1. Im Optimalfall wird das Fahrzeug Ende des Sommers geliefert.
    2. Im längsten Fall erfolgt die Lieferung im 1. Halbjahr 2023.
  4. Es ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Kaufpreises vereinbart worden.
  5. Der Restbetrag wird bei Lieferung fällig.

 Für mich stellt sich nun die Frage, mit welchem Datum ich das Fahrzeug in die Buchhaltung nehmen muss/darf und ab wann ich AfA ansetzen darf?

  • Zählt der juristischen Vertragsschluss (21.06.2022)?
  • Zählt die Ausstellung des Kaufvertrags (24.06.2022)?
  • Zählt das Datum der Anzahlung (vor 01.07.2022)?
  • Zählt das Datum der Restzahlung (irgendwann ab 2. Halbjahr 2022)?
  • Zählt das Übergabedatum (irgendwann ab 2. Halbjahr 2022)?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen können (idealterweise noch vor dem 1. Juli).

Freundliche Grüße und herzlichen Dank im Voraus

Karl Plasser MBA

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