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Verfasst von: Chris Balle am 31.03.2021 16:00
 


THEMA:  Umzug ins Ausland unter dem Jahr - wie Steuererklärung?

Hallo,

ich bin 2020 Ende Juli in die Schweiz gezogen. Wie fülle ich nun meine Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung für 2020 aus?
Muss ich mein Einkommen in der Schweiz, welches ich nach dem Wegzug 2020 verdient habe, auch angeben? In Ö bestitze ich keinen Wohnsitz mehr.

 

Danke und Lg!

Verfasst von: Steuermaus am 15.04.2021 07:35
 


THEMA:  Umzug ins Ausland unter dem Jahr - wie Steuererklärung?

Hallo Chris,

wenn Sie in AT keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben sind Sie nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig.

Ihre Einkünfte bis Juli unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, d.h. Welteinkommen. Wenn Sie erst danach Einkünfte in der Schweiz erzielt haben, unterliegen diese nicht der Steuerpflicht in AT und sind nicht zu berücksichtigen.

Liebe Grüße

Steuermaus

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