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Verfasst von: Christoph am 01.02.2021 20:06
 


THEMA:  Abschreibung von PC als Arbeitnehmer (Werbungskosten)

Guten Tag,

ich habe als Arbeitnehmer vor 2,5 Jahren einen PC gekauft, den ich im Home Office (auch schon vor Corona) teilweise (60%) beruflich nutze und über 3 Jahre abschreibe. Das wurde vom Finanzamt nach Vorlage von Begründungen und Rechnungen akzeptiert. Jetzt überlege ich den PC in der Familie weiterzugeben und für mich selbst einen neuen anzuschaffen (es ist für meinen Beruf nicht zwingend notwendig, es ist die Angebotslage aber gerade günstig).

Meine Frage: Dürfte ich den neuen PC von jetzt an wieder auf 3 Jahre abschreiben, wenn ich im Gegenzug den alten PC (mit einer Restnutzungsdauer von 1/2 Jahr) aus der heurigen Arbeitnehmerveranlagung einfach weglasse? Oder würde ich um die Möglichkeit der Abschreibung des neuen PC völlig umfallen weil die Nutzungsdauer des alten noch nicht abgelaufen ist?

Meine Überlegung ist dass eine Absetzung zulässig sein müsste weil ja ohnehin zu jedem Zeitpunkt immer nur die anteilige Abnutzung abgesetzt wird, und somit zu keinem Zeitpunkt mehr abgeschrieben wird, als dies der Fall gewesen wäre wenn ich mit der Neuanschaffung den Ablauf der Nutzungsdauer abgewartet hätte.

Vielen Dank und LG,

Christoph

Verfasst von: Jeannie am 25.03.2021 03:39
 


THEMA:  Abschreibung von PC als Arbeitnehmer (Werbungskosten)

ja, korrekt und eine ehrliche Lösung. 

Wäre der PC kaputtgegangen, wäre sogar der Abgang (Restlaufzeit) und erstmals das neue Gerät abzuschreiben.

lg jeannie

 

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