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Verfasst von: asddsa am 05.01.2021 03:24
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Kann man als natürlliche Person, einen Verlustvortrag aus alten Jahren machen(Student zu der Zeit und nicht erwerbstätig) oder ist es nicht mehr möglich

Verfasst von: WMT am 05.01.2021 08:56
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Wenn die Verluste aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit in den Vorjahren ordnungsgemäß ermittelt und von der Behörde festgestellt wurden müssten diese auch vortragsfähig sein.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: asddsa am 05.01.2021 19:17
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Danke, wäre es aber auch möglich als Student welcher in der Zeit einfach nicht gearbeitet hat?(Und sich die Kosten für Uni Bücher,etc. als Verlustvortrag anrechnen lassen für zb. dieses Jahr wo ich das erste mal eine Arbeit gehabt habe)?

Verfasst von: WMT am 06.01.2021 11:03
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Meinen Sie Enkünfte aus unselbständiger Tätigkeit? Diese Einkünfte sind außerbetrieblicher Natur.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: WMT am 06.01.2021 13:58
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Meinen Sie Enkünfte aus unselbständiger Tätigkeit? Diese Einkünfte sind außerbetrieblicher Natur.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: asddsa am 06.01.2021 19:15
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Genau kein Gewerbe oder ähnliches. Ich habe irgendwo gelesen es wäre möglich während dem Studium seine Kosten als Verlustvortrag vorzuschreiben(auch wenn man nicht arbeitet/kein Gewerbe hat) für spätere Jahre wenn man nach dem Studium dann erwärbstätig ist..

Verfasst von: Reinhold Auer am 07.01.2021 14:27
 


THEMA:  Verlustvortrag aus alten Jahren

Verluste aus außerbetrieblichen Einkünften (= nichteselbständige Arbeit) sind nicht vortragsfähig.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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