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Verfasst von: Florian am 23.04.2020 20:48
 


THEMA:  Pauschalierung Reisekosten

Liebe Forumsexperten,

ich arbeite auf Werkvertragsbasis mit fixem Honorar und einer Reisekostentabelle je nach km Entfernung. So bekomme ich für eine Leistung z.B. 1000€ Honorar für die Leistung, 150 € für Reisekosten einer einfachen Strecke von 400 - 500 km und 26,40 € Taggeld. Das Taggeld ist dabei nicht nach Stunden, ebenfalls nach km Entfernung vorgegeben.

Meine Frage bezieht sich auf die verschiedenen Arten der Pauschalierung: Wenn ich die Basispauschalierung anwenden möchte, sind dann 1000€ als Einnahmen zu setzen, 1150€ oder 1176,40 €? Reisekosten, denen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenüber steht, können ja als durchlaufender Posten behandelt werden, wenn ich nun aber wie in meinem Fall weniger verrechne als 0,42€ pro km bzw. in km-Bereichen nach Stufen, ist das dann ebenfalls möglich? Wie sieht es mit Taggeldern aus? Gibt es einen Unterschied zwischen der Basispauschalierung und der neuen Pauschalierung für Kleinunternehmer?

Danke für Ihre Hilfe

Liebe Grüße

Verfasst von: Daniel am 11.05.2020 15:27
 


THEMA:  Pauschalierung Reisekosten

Lieber Florian,

 

bei der Basispauschalierung mit Anwendung des 12%igen Betriebsausgabenpauschalsatzes würde man die Einkünfte mit deinen genannten Zahlen wie folgt rechnen:

 

Umsatz netto: 1000

zuzüglich Reise- u. Fahrtkostenersätze 176,4

Summe Einnahmen: 1176,4

abzüglich Reise- u. Fahrkostenersätze 176,4

abzüglich 12% BA (WICHTIG: Bemessungsgrundlage sind die 1000): 120

Einkünfte (Saldo): € 880,-

 

Liebe Grüße,

Daniel

 

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