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Verfasst von: Michael am 12.04.2020 10:09
 


THEMA:  Verwertung Aufwendungen VOR einer OG-Gründung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin am Überlegen, mein Hobby gemeinsam mit meiner Parternin zum (Neben)-Beruf zu machen.

Konkret geht es darum, dass wir überlegen, eine OG für ein Online-Marketing-Business zu gründen.

Meine Frage: Wenn ich nun zB im April 2020 ein Programm kaufe (oder ein Seminar besuche), eine Website damit baue und mich erst im Dezember 2020 dazu entschließen sollte, die OG wirklich zu gründen und erst nach der Gründung der OG diese Website online stelle, um damit zu versuchen, Geld zu verdienen.. kann man dann die Ausgaben aus dem April 2020 steuerlich in der OG verwerten?

Mir geht es nur darum, dass argumentiert werden könnte, dass ich dieses Programm ja "nur für mein Hobby", sprich sowieso gekauft hätte..

Danke für Ihre Auskunft!

Freundliche Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.04.2020 13:41
 


THEMA:  Verwertung Aufwendungen VOR einer OG-Gründung

Lieber Michael,

im Prinzip ist es möglich, Ausgaben bereits vor Betriebsbeginn geltend zu machen.

Dabei muss man jedoch einiges beachten, speziell, wenn Sie auch die Vosteuer geltend machen wollen.

Wir sind auf E-Commerce Klienten spezialisiert.

Daher können wir Sie sehr gut beraten.

 

Ich empfehle Ihnen, sich möglichst bald beraten zu lassen, um Fehler am Anfang zu vermeiden.

Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, derzeit per Telefon.

Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin unter 

01 533 16 37

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag.Veronika Weiß

www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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